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Ausbildung Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln Wartungs-
und Instandsetzungsarbeiten selbständig durchführen können.

Grundlage

DGUV Vorschrift 3

DGUV Grundsatz 303-001 (früher: BGG 944)

 

 

Ziel / Nutzen

Die Ausbildung versetzt die Teilnehmer in die Lage, Aufgaben zu erfüllen, die an sonst nur durch ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt wurden.

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Inhalt der Ausbildung